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Kosten

Das Heinrich-Oberwinter-Haus ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe gemäß §§ 53/54 SGB XII. Die Kosten werden in der Regel vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe, als überörtlichem Leistungsträger, getragen.

Die Beantragung der Kosten erfolgt über das individuelle Hilfeplanverfahren des Landschaftsverbands Westfalen Lippe.